Wie kann ich meine WBK erweitern lassen?
Jede WBK (WaffenBesitzKarte, Umgangssprachlich als Waffenschein bezeichnet) in Österreich ist grundsätzlich auf zwei Stück Waffen der Kat B beschränkt.
Wenn ihr eine Erweiterung der Plätze auf eurer WBK beantragen wollt, müsst ihr gewisse Voraussetzungen erfüllen:
5 Jahre nach der Ausstellung der unbefristeten WBK können eure zwei Plätze auf 5 Plätze erweitert werden. Dafür ist keine besondere Rechtfertigung notwendig, es genügt die Berufung auf das Waffengesetz.
Jede weitere Erweiterung bzw eine schnellere Erweiterung eurer WBK- Plätze ist an Auflagen gebunden.
Sportschützen können ihre WBK bereits vor der 5-Jahresfrist erweitern lassen, sie dürfen auch mehr als insgesamt 5 Plätze auf ihrer WBK haben.
Allgemein gilt für Sportschützen:
Wenn euer Sportschützenverein bestätigt, dass ihr für die Ausübung des Schießsportes mehr Waffen benötigt, könnt ihr eure WBK auf 5 Plätze erweitern lassen, danach nach jeweils weiteren 5 Jahren immer um zwei weitere Plätze bis ihr insgesamt 10 Plätze habt. Danach ist Schluss mit den Erweiterungsmöglichkeiten.
Wenn ihr entsprechend viele Bewerbe mit unterschiedlichen Waffen geschossen habt, ist es auch möglich schneller als in den vorgesehenen 5 Jahren um weitere Plätze auf eurer WBK anzusuchen.
Dazu ist jedoch die Teilnahme an sehr vielen, auch internationalen Bewerben erforderlich und die Verwendung von verschiedenen Waffen in mehreren Disziplinen.