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Wie bekomme ich eine Waffe?

In Österreich ist der Waffenbesitz gesetzlich geregelt, siehe Waffengesetz
Österreich hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt.

Waffen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Schusswaffen sind Waffen, mit denen Geschosse durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen werden können.
Diese Waffen sind im Gesetz in 3 verschiedene Kategorien eingeteilt:

Kategorie A:
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial wie zB Maschinengewehre oder Pump- Guns,  Schrotflinten mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm, Schalldämpfer oder auch große Magazine (über 10 Schuss für Halbautomaten und über 20 Schuss für Pistolen):
Der Besitz ist grundsätzlich verboten, Sportschützen können im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz der großen Magazine erhalten.

Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Waffen wie Revolver und Pistolen (Faustfeuerwaffen) und halbautomatische Gewehre:
Zum Besitz von Waffen der Kat B ist die Ausstellung einer WBK erforderlich.
Eine WBK berechtigt zum Besitz von 2 Waffen dieser Kategorie.
Eine WBK wird nur an verlässliche Personen ab 25 Jahren ausgestellt, für Sportschützen ist die WBK für Kat. A oder Kat. B- Waffen schon ab 21 Jahren möglich.
Verlässlich bedeutet ohne Vorstrafen, es muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden und ein kleiner Kurs (Waffenführerschein) ist zu absolvieren.
Zusätzlich muss eine Rechtfertigung erbracht werden, wie zB die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein.

Kategorie C:
Waffen wie Jagdgewehre, Repetiergewehre oder Schrotflinten:
Diese Waffen benötigen ebenfalls eine WBK, welche ab dem 21. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Für Sportschützen besteht die Möglichkeit die WBK für Kat. C Waffen schon ab 18 Jahren zu erhalten.

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