Wie bekomme ich eine WBK?
Die Waffenbesitzkarte, kurz WBK genannt, berechtigt zum Besitz (nicht zum Führen) von Schusswaffen der Kategorie B und C und von Munition.
Als Mindestalter gilt:
Kat C: 21 Jahre, für Sportschützen 18 Jahre
Kat B: 25 Jahre, für Sportschützen 21 Jahre
Die erste WBK ist auf 5 Jahre befristet, danach muss die psychologische Überprüfung wiederholt werden und eine neue WBK, diesmal eine unbefristete, beantragt werden.
Zuständige Behörden für die Ausstellung sind je nach Wohnsitz Bezirkshauptmannschaft (BH), Magistrat oder die Landespolizeidirektion (LPD).
Dort könnt ihr direkt am Waffenreferat wegen der Ausstellung einer WBK anfragen.
Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
• Verlässlichkeit, also keine Vorstrafen
• Psychologisches Gutachten, keine Bedenken gegen die waffenrechtliche Eignung
• Waffenführerschein: ein kurzer Kurs bei einen Gewerbetreibenden (Waffengeschäft), wo die sichere Handhabung von Waffen vermittelt wird
Kosten (können leicht variieren): Verwaltungsabgabe (Behördengebühren) ca. 110€, Psychologisches Gutachten ca. 900€, Waffenführerschein ca. 100€, Passfoto ca. 10€.
Wenn ihr Fragen habt, der ISB unterstützt euch gerne bei der Erlangung eurer Waffenbesitzkarte.