ISB Internationaler Schützenbund!
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Zivildiener werden in Österreich mit einem Waffenverbot für 15 Jahre belegt.

Für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden. Ihr müsst dazu nur ein Jahr Mitglied im ISB sein und an 3 Wettkämpfen teilgenommen haben. Leihwaffen haben wir immer vor Ort.

Wir unterstützen euch gerne bei der Erlangung dieses Bescheides.

Hier findet ihr euer Schreiben zum Antrag_auf_Aufhebung_Waffenverbot_für_Zivildiener.

Das Schreiben einfach downloaden, bei den gelb markierten Stellen eure Daten einfügen und zusammen mit der ISB-Bestätigung bei eurer Landespolizeidirektion (LPD) abgeben. Ihr bekommt dann einen Bescheid, dass euer Waffenverbot aufgehoben ist.


Für unsere Bestätigung einfach diese Daten hier per Email senden:

Name, Vorname

Vollständige Adresse

Geburtsdatum

Mitgliedsnummer

Zuständige Behörde


Damit könnt ihr dann ganz normal bei eurer Waffenbehörde eine WBK ausstellen lassen.

Die Unterlagen zur WBK Ausstellung findet ihr hier.

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