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Waffenverkauf

Hier findet ihr ein Musterformular_zum_Waffenverkauf

Wenn ihr als Privatperson eine Schusswaffe kauft oder verkauft, muss bei Kat C der Erwerber (Registrierungspflichtige) binnen sechs Wochen diese Waffe bei einem Gewerbetreibenden (Waffenhandel) registrieren lassen, bzw bei Schusswaffen der Kat A oder B bei der zuständigen Behörde (BH, Magistrat oder LPD).

Wir empfehlen, dass sowohl der Überlasser als auch der Erwerber die Überlassungsbestätigung zu Dokumentationszwecken archivieren.

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