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ISB Internationaler Schützenbund!
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21.02.2026

Werte Mitglieder!

Wir haben unserer Termine aktualisiert und auch das IDPA- Kursprogramm für 2026 fixiert. 
Bei Interesse könnt ihr euch jetzt schon anmelden.
Wir freuen uns auch, dass die ersten ISB- Bewerbe in Kärnten stattfinden, damit unsere Mitglieder aus dem Süden keine so weite Anreisen haben.
Alle Veranstaltungen und den Kalender für 2026 findet ihr unter "Termine".

Wir sind kommende Woche in Nürnberg, DE um auf den beiden Fachmessen EnforceTac und IWA weitere Kontakte zu knüpfen.
Es findet auch neben der Messe eine zweitägige Konferenz mit allen wichtigen internationalen Verbänden in Nürnberg statt, wo wir als ISB eingeladen wurden einen Vortrag zu halten.
Ab 3. März sind wir im Büro zurück und werden dann alle bis dahin eingetroffenen Anfragen abarbeiten.
Wir freuen uns euch bei den nächsten Trainings oder Bewerben wieder zu sehen,

Euer Team des ISB


13.02.2026

Werte Mitglieder,
wir hatten heute einen Termin im Innenministerium, um die aktuelle Situation rund um die Bestätigungen für große Magazine abzuklären.

Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den ISB Opposition zu betreiben. 
Ziel dieses Vorgehens war es, dass der ISB keine Bestätigungen mehr für die großen Magazine ausstellen darf. 
Es wird in der Aussendung des ÖSB überdies ein Schreiben der Sport Austria BSO (wo ÖSB und ASF Mitglied sind) erwähnt, worin die Sport Austria die Meinung vertritt, dass Verbände nur dann als anerkannt gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind, oder wenn ein Verband vom Olympischen Komitee anerkannt ist. 
Damit ist jede Disziplin, welche nicht olympisch ist, von vorne herein ausgenommen. Eine Anerkennung durch die genannten Organisationen für nicht-olympische Sportarten, wie zB Schießsport, ist nicht möglich.
Das Schreiben der Sport Austria fokussiert sich jedoch ausschließlich auf die „Anerkennung“ von Verbänden. Eine solche Anerkennung ist jedoch im WaffG nicht gefordert, sondern lediglich für das Bundessportförderungsgesetz notwendig. (Der ISB hat niemals um eine Förderung angesucht.) 
Das Schreiben der Sport Austria ist somit inhaltlich zwar richtig, hat allerdings keinen Bezug zum WaffG und ist deshalb für große Magazine nicht relevant.

Am 13.01.2026 hat das Innenministerium (BMI) eine Rechtsmeinung ausgesendet, dass das BMI nicht für eine Anerkennung eines Sportschützenverbandes zuständig sei, sondern dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. (Damit sind nur die großen Magazine gemeint und keine anderen Bestätigungen.) 
Es hat bezüglich Sportschützen keine Änderungen im neuen Gesetz gegeben. 
Somit kann nach wie vor jede österreichische Behörde die Bestätigungen des ISB für große Magazine anerkennen.

Erwähnenswert ist noch, dass das BMI im Jahr 2022 in einem Verfahren der Meinung war, dass der ISB alle gesetzlichen Vorgaben für die Bestätigungen für große Magazine erfüllt, und das auch schriftlich bestätigt hat. 
In der Aussendung des ÖSB, welcher uns anscheinend als Konkurrenz betrachtet, wird der Fall so dargestellt, dass nur mehr Bestätigungen des ÖSB und des ASF gültig sind. Dies ist nicht richtig.

Wir hatten heute wegen dieser Angelegenheit eine Besprechung mit den zuständigen Vertretern des BMI. Dabei sind folgende Punkte klar hervorgekommen:
-    Das Schreiben des BMI ist ausschließlich eine Rechtsmeinung des BMI und NICHT verbindlich für die Waffenbehörden.
-    Es gibt nach Ansicht des BMI KEINEN Verband in Österreich, der die Voraussetzungen des § 11b Abs 4 WaffG ohne vorherige Prüfung der Behörde erfüllt. Waffenbehörden haben auch Bestätigungen des ÖSB und des ASF dahingehend zu prüfen, ob diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
-    Die Behörden können die Bestätigungen des ISB für große Magazine weiterhin anerkennen, wenn sie im Zuge des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass § 11b Abs 4 WaffG erfüllt ist.

Weiteres Vorgehen:
Wir arbeiten daran, die Verbandseigenschaft des ISB gutachterlich feststellen zu lassen. Dieses Gutachten ist dann ein gewichtiges Argument bei jeder Behörde. 
Bis dahin sind die Waffenbehörden jedenfalls dazu angehalten, die Verbandseigenschaft des ISB selbständig festzustellen. Die Rechtsmeinung des BMI ist nicht verbindlich!

Persönliche Worte des Vorstands zu der Situation: 
Wir haben seit unserer Gründung darauf hingewiesen, uns nicht als Konkurrenz zu anderen Verbänden zu verstehen. Im ISB haben wir eigene Disziplinen, wir bieten keine Schießsportart eines anderen Verbandes an. 
Für uns zählt das Miteinander, die internationale Verbindung und der Austausch unter den Sportschützen und anderer legalen Waffenbesitzer. 
Wir wollen auch keinen Schützen vorschreiben, welche Disziplinen für ihn gut sind oder nicht. Das hat jeder Schütze für sich selbst zu entscheiden. 
Je nach individuellem Interesse kann sich ein Sportschütze den für ihn passenden Verein/Verband aussuchen. 
Jeder Konkurrenzkampf schwächt die ohnehin sehr kleine Community der Sportschützen, wir hätten deshalb gehofft, dass auch bei anderen Verbänden die Vernunft größer ist als das Ego. 

Euer Vorstand des ISB



09.02.2026
Stellungnahme zur geänderten Rechtsmeinung des BMI

Werte Mitglieder,
wie wir heute erfahren haben, wurde kürzlich eine neue Rechtsmeinung des BMI versendet. Anlass dafür scheint ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aus Dezember 2025 zu sein, welches besagt, dass es keine sportliche Begründung für den Besitz einer Pumpgun gibt. 
Der ISB hat mit dem Verfahren keine Verbindung, sondern war es ein Schütze eines anderen Verbandes.

In diesem Schreiben – das weder ein Erlass oder ein Bescheid ist – schließt sich das BMI der Meinung der Sport Austria Bundessportorganisation an, dass nur Verbände als „international anerkannt“ gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind oder vom Olympischen Komitee anerkannt wurden. Eine solche Anerkennung setzt jedoch die Ausübung einer olympischen Disziplin voraus.

In der ausgesendeten Rechtsmeinung wird erwähnt, dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. Damit sind nur die großen Magazine gemeint.

Wir haben am Freitag einen Termin mit unseren Anwälten im BMI und klären die Situation ab.
Wir ersuchen euch als Mitglieder ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen. 
Wir werden euch nächste Woche über das Ergebnis der Besprechung informieren.

Hier die vorhandenen Unterlagen, damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt:
👉 Sport_Austria_Schreiben
👉 Rechtsmeinung_des_BMI_13.01.2026
👉 Gerichtsurteil_welches_nichts_mit_dem_ISB_zu_tun_hat

Euer Vorstand des ISB



10.01.2026

Werte Mitglieder!
Mit 1. Jänner ist der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr bei allen Mitgliedern fällig.
Wir buchen deshalb am 9. Februar bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2026 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 25.01.2025 eure neuen Bankdaten übermitteln, damit es bei der Sepa- Lastschrift keine Probleme gibt.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben. 
Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme mit fehlenden Mitteilungen.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob wir euren neuen IBAN und BIC schon haben, dann im Zweifelsfall nochmals zusenden.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier gleich eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
An unsere neuen Mitglieder: Willkommen im ISB, eure Ausweise werden nächste Woche versendet.
Bei euch wird ebenfalls in der ersten Februarwoche der Mitgliedsbeitrag eingezogen, bitte mit eurer Bank abklären ob die Sepa- Lastschrift bei eurem Konto funktioniert.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Auf ein erfolgreiches Jahr 2026!

Euer Team des ISB
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